WEG-Verwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters für WEG-Verwaltung ergeben sich aus der Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Gesetzlichen Aufgaben § 27 Absatz 1 und 2 WEG

Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Juristische Verwaltung

  • Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Beendigung, insbesondere Kündigung vorgenannten Verträge
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
  • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer

WEG-VerwaltungFinanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
  • Einziehung von Hausgeldern inkl. Mahnwesen
  • Erstellung der Jahresabrechungen und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

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